FEUERBESCHAU

Die Feuerbeschau bei baulichen Anlagen dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen sowie die Brandbekämpfung und die Durchführung von Rettungsmaßnahmen erschweren oder verhindern können.

Bis 2012 war seitens der Gemeinden eine Feuerbeschau bei privaten Haushalten sowie bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen durchzuführen.

Mit Novellierung des Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes im Februar 2012 ist die Durchführung der Feuerbeschau für private Haushalte entfallen. Der Hauseigentümer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes selbst verantwortlich.


Die Feuerbeschau bleibt weiterhin aufrecht für:

  • besonders brandgefährdete bauliche Anlagen (alle 4 Jahre)
  • alle baulichen Anlagen bei offenkundiger Brandgefahr und offenkundigen Missständen

Besonders brandgefährdete bauliche Anlagen sind z.B. Beherbergungsstätten mit mehr als 10 Betten, Gast-, Vergnügungs- und Versammlungsstätten jeweils mit einem Fassungsraum von mehr als 50 Personen, Krankenanstalten, Schulen, Kindergärten etc.



Kontakt Rathaus Murau: Bauamt, Tel: 03532-2228-26

 

Siehe auch hier (Brandschutz zu Hause)