Jede Person, gleichgültig welcher Staatsbürgerschaft, hat die Möglichkeit, gegen Nachweis der Identität, die Erteilung einer Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person zu beantragen.
Für darüber hinausgehende Informationen (z.B. Geburtsdatum) muss der Antragsteller ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. bei Geltendmachung einer rechtlichen Verpflichtung).
Anträge können schriftlich oder persönlich gestellt werden - telefonische Meldeauskünfte sind gesetzlich nicht möglich!
Voraussetzung:
Der Gesuchte/die Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht möglich sind.
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR - österreichweit) ist es überdies erforderlich, dass der Antragsteller zumindest folgende Daten des Gesuchten angibt:
- Vor- und Familienname
- ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder einen bisherigen Wohnsitz)
Erforderliche Unterlagen: Amtlicher Lichtbildausweis
Kosten:
€ 2,10 für Auskunft aus dem Lokalen/Örtlichen Melderegister
€ 3,-- für Auskunft aus dem Zentralen Melderegister (ZMR - österreichweit)
€ 14,30 Eingabegebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Auch Fax- und E-Mail-Anträge gelten als schriftliche Eingabe!
Meldeauskunft - Hauseigentümerauskunft
HauseigentümerInnen können unter bestimmten Voraussetzungen die Namen und Adressen aller in dem Haus, einer Stiege oder einer Wohnung gemeldeten Personen erhalten.
Erforderliche Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Eigentumsnachweis (in der Regel aktueller Grundbuchsauszug der betreffenden Liegenschaft)
Kosten:
Für die erste gefundene Person: € 5,45
Für jede weitere gefundene Person: € 2,10
Eingabegebühr: € 14,30**
Beilagengebühr: € 3,90
**entfällt bei mündlicher Antragstellung.
Auch Fax- und E-Mail-Anträge gelten als schriftliche Eingabe!
Kontakt Rathaus Murau: Meldeamt, Tel: 03532-2228-0