Anspruch auf eine Pension besteht bei
• Eintritt des Versicherungsfalles (das ist Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod)
• Erfüllung einer Mindestversicherungszeit
• Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen, soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
Benötigte Dokumente (Fotokopie oder beglaubigter Abschrift):
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über die vom Antragsteller zurückgelegten Versicherungszeiten, Einkommensnachweis des Ehepartners, für den Kinderzuschuss die Geburtsurkunden der Kinder
Antragstellung:
Das Antragsformular kann bei der Landesstelle der PVA , bei den Sprechtagen und bei der Gemeinde abgegeben werden.
Ein bei der Gemeinde gestellter Antrag gilt mit dem Tag der Einbringung als gestellt, wenn der Antrag binnen zwei Monaten beim Versicherungsträger einlangt.
Zusätzliche Infos sowie Anträge siehe:
www.pensionsversicherung.at oder https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270000.html
Sprechtage bei der GKK Murau: 03532-2257-0 (tel. Voranmeldung erforderlich!)