Amtssignatur der Stadtgemeinde Murau gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Stadtgemeinde Murau im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Murau auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde und
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG
Prüfung eines amtssignierten, elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes, elektronisches Dokument auf seine Echtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.