In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Seit 1.11.2013 kann auch bei JEDEM Standesamt die "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit" (= früher Aufgebot) gemacht werden.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigen Eheschließung erfolgen. Dabei müssen beide Verlobte anwesend sein.
Kontakt Rathaus Murau: Standesamt, Tel: 03532-2228-12
Spezielle Informationen zu Heirat auf https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070000.html zu folgenden Themen:
- Vor der Heirat
Verlobung, Checkliste Hochzeit, Anmeldung zur Eheschließung, Namensführung in der Ehe - Die Heirat
Standesamtliche Trauung, Konfessionelle Trauung, Heirat im Ausland, - Nach der Heirat
Ehegüterrecht, Namens- und/oder Adressänderung, Hochzeitsjubiläen