Ab Montag 24. Februar 2025 tritt aufgrund der jährlichen Tauwetterperiode das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht in Kraft. Ausgenommen hiervon sind: Zustelldienste, Vieh-, Futtermitteltransporte und die Müllabfuhr. Die betreffenden Straßenzüge werden durch Fahrverbotstafeln für über 7,5 t Gesamtgewicht gekennzeichnet.
Fahrverbot auf Grund Tauwetterperiode
FAHRVERBOT AUF GRUND TAUWETTERPERIODE
Veröffentlicht am: 19.02.2025