Familienpass des Landes Steiermark
ZWEI UND MEHR – Steirischer Familienpass
Gemeinsame Aktivitäten mit der Familie bringen Freude und sind wichtig. Damit der Spaß nicht zu teuer kommt, gibt es in der Steiermark den sogenannten „Familienpass“. Mit dieser Karte bekommen Sie Vergünstigungen bei Eintritten und Veranstaltungen in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung. Alle Angebote gelten ab einem Elternteil und einem Kind. Und: Sie können auch eine dritte erwachsene Person auf der Karte eintragen.
Wer bekommt den Familienpass?
Familien bzw. AlleinerzieherInnen, wenn der Hauptwohnsitz innerhalb der Steiermark liegt und Sorgepflicht für zumindest ein Kind unter 18 Jahren besteht.
Auf Wunsch kann jederzeit eine Zusatzkarte pro Familie ausgestellt werden. Einmal beantragt, erhalten Sie in Zukunft die Zusatzkarte automatisch zugestellt.
Auch für Familien, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Steiermark haben, besteht die Möglichkeit, einen Familienpass zu beantragen. (Nähere Informationen: Fachabteilung Gesellschaft u. Diversität, Referat Gesellschaft u. Generationen).
Welche Vorteile gibt es?
- Ermäßigungen bei über 800 Partnerbetrieben aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Gesundheit und Bildung
- Familienermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark
- Preisnachlässe bei SonderaktionspartnerInnen
- Übersicht und Leistungsbeschreibungen von über 300 Informations-, Service- und Beratungsstellen
- Orientierungshilfe für familienrelevante Beihilfen
- Elternbildungsgutschein im Wert von € 20,--
- Informationen zu Angeboten des Landes Steiermark für Familien
- Kostenlose Zusendung der Informationsbroschüre
- Tipps für familiäre Freizeitgestaltung und Ausflüge
Gültigkeitsdauer:
Ab 2013 ist der Familienpass für 5 Kalenderjahre (2013-2017) gültig. Besteht danach weiterhin Anspruch, so wird der neue Pass automatisch verlängert und zugeschickt. Es ist keine neuerliche Antragstellung erforderlich.
Beantragung und Datenänderung
- in allen steirischen Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtämtern
- Online unter www.familienpass.steiermark.at
Etwaige Änderungen der Adresse, des Familienstandes, des Namens oder bei Geburt eines weiteren Kindes/weiterer Kinder könnten unter Bekanntgabe der Familienpassnummer auch telefonisch oder per E-Mail durchgeführt werden.
Info und Kontakt:
Amt der Stmk. Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft und Diversität, Referat Gesellschaft und Generationen
Tel: 0316-877-3927, E-Mail: familie@stmk.gv.at
Web: www.familienpass.steiermark.at , www.zweiundmehr.steiermark.at