Landtagswahl am 24. November 2024
Die steirische Landtagswahl wird am 24. November 2024 stattfinden. Damit läuft die fünfjährige Gesetzgebungsperiode regulär aus und es ist kein gesonderter Auflösungsbeschluss des Landtag Steiermark erforderlich. Der Wahltermin ergibt sich aus den Bestimmungen und Fristen des Landes-Verfassungsgesetzes, nach denen die Wahl so rechtzeitig auszuschreiben ist, dass der neu gewählte Landtag am Tag nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode am 17. Dezember 2024 (Anm.: die konstituierende Sitzung des aktuellen Landtages hat am 17. Dezember 2019 stattgefunden) wieder zusammentreten kann.
Wahlkarten Antrag:
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen oder - wenn die Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist - auch bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Mündliche (persönliche) Anträge sind jedenfalls bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr möglich.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Hier kommen Sie zum Online-Antrag: Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (Online-Formular)