Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
zuständige Behörde:
*die Gemeinde (der Gemeindeverband) bzw. der Magistrat des Hauptwohnsitzes
*in Wien: die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Staatsbürgerschaftsevidenz oder die Standesämter
Hinweis: Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis vom jeweiligen österreichischen Konsulat.
erforderliche Unterlagen:
*Bestätigung der Meldung
*Geburtsurkunde
*amtlicher Lichtbildausweis
*falls erforderlich: zusätzlich Heiratsurkunde
*urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
*Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
*Verleihungsbescheid
Kosten: € 48,50
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Hinweis: Der Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis des Neugeborenen ist nur nach einer bereits erfolgten Geburtsanmeldung möglich.
erforderliche Urkunden:
- ehel. Kinder: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- uneheliche Kinder: Geburtsurkunde; Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes keine Bundesgebühren und ab 2.4.2008 auch keine Landesverwaltungsabgaben an!
Weitere Infos erhalten Sie unter "help.gv.at"