Für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, wie z.B. für Bauarbeiten, Veranstaltungen, Informationsstände, Flugblätterverteilungen usw. ist grundsätzlich eine straßenpolizeiliche Bewilligung durch die Stadtgemeinde erforderlich.
Demnach ist zeitgerecht ein formloses Ansuchen im Stadtamt einzubringen und der Bewilligungswerber erhält nach wenigen Tagen einen Bescheid, in dem die entsprechenden Auflagen für das Vorhaben genau definiert sind.
Die Kosten werden aufgrund der benötigten Nutzungsfläche und Nutzungsdauer berechnet und mittels Bescheid vorgeschrieben.
Kontakt Rathaus Murau:
Stadtamtsdirektorin, Mag. Kathrin Wawra
03532/2228-24
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Stadtrat und gemeinderätliche Angelegenheiten, Personal- und Dienstrecht, Bauverfahren, Katastrophen- und Zivilschutz, Feuerwehr, Veranstaltungen, Straßenverkehrsordnung, Versicherungen, Gesellschaften, Betriebsansiedlungs- und Wirtschaftsförderungen, Projektmanagement, EU, Gemeindezeitung, Archiv, Presse
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