Veröffentlichungspflicht von Gutachten, Studien und Umfragen gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG
Hier informiert die Gemeinde künftig über sämtliche kostenpflichtige Studien, Gutachten und Umfragen, welche im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur Einsicht aufliegen. Ausgenommen von der Veröffentlichungspflicht sind Gutachten amtlicher und nichtamtlicher Sachverständiger im Verwaltungsverfahren.
Derzeit keine Studien, Gutachten und Umfragen zur Veröffentlichung vorhanden!