WITWEN/WITWERPENSION

Die Witwer- bzw. Witwenpension ist eine Leistung, die dem hinterbliebenen Ehemann oder der hinterbliebenen Ehefrau eine soziale Absicherung garantieren soll.


Anspruchsvoraussetzungen:

  • Eine Pension gebührt dem Witwer oder der Witwe bei Tod einer Pensionsversicherten oder eines Pensionsversicherten bzw. einer Pensionsbezieherin oder eines Pensionsbeziehers
  • Es muss eine Mindestversicherungszeit der Verstorbenen oder des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen.
  • Die Witwer- bzw. Witwenpension muss beantragt werden.


Frist: 

Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Versicherten oder der Versicherten einzubringen, um einen Pensionsanspruch mit dem auf den Todestag folgenden Tag zu erhalten.

Achtung: Bei einer späteren Antragstellung gebührt die Pension erst mit dem Tag der Antragstellung.


Zuständige Behörde: 
Jener Versicherungsträger, bei dem der Versicherte oder die Versicherte in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war.


Erforderliche Unterlagen: 
Formular "Antrag auf Witwer-/Witwenpension"

Hinweis: Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.


Benötigte Dokumente:

  • Sterbeurkunde, (wenn der Verstorbene noch keine Pension bezogen hat zusätzlich Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis),
  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Heiratsurkunde der Witwe;
  • Pensionsnachweis des Verstorbenen und Einkommensnachweis der Witwe.
  • Falls Kinder aus der Ehe stammen, die Geburtsurkunden der Kinder (Fragebogen Kinderziehungszeiten).
  • Alle Dokumente werden von den zuständigen Behörden gebührenfrei ausgestellt.

Anträge an die zuständigen Versicherungsträger schicken. (Für Arbeiter und Angestellte an die PVA Landesstelle Stmk., Eggenberger Straße 3, 8021 Graz)

Anträge erhältlich im Bürgerservice oder unter: www.pensionsversicherung.at  oder https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270410.html

 

TIPP: Informationen zur Witwen- bzw. Witwenpension erhalten Sie u.a. beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung.